Urteil zur Unterhaltspflicht
Häufig kommt es vor, dass Bewohner eines Pflegeheimes die monatlich anfallenden Heimkosten nicht von ihrer Rente und dem Zuschuss der Pflegekasse begleichen können. In solchen Fällen springt das Sozialamt ein und übernimmt den fehlenden Teil der Kosten. Dabei ist es üblich, dass das Sozialamt prüft, ob Kinder in der Lage sind, mit ihrem Einkommen einen Beitrag zu den Heimkosten zu leisten.
Diesen Beitrag lesen »22. Januar 2010 Keine Kommentare
Kategorie: Recht und Gesetz