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	<title>Umsorgt wohnen Blog &#187; Umsorgt leben</title>
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	<description>Informationen rund um das Leben im Alter</description>
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		<title>Urteil zur Unterhaltspflicht</title>
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		<pubDate>Fri, 22 Jan 2010 09:58:08 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Umsorgt wohnen</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht und Gesetz]]></category>
		<category><![CDATA[Sozialgericht]]></category>
		<category><![CDATA[Umsorgt leben]]></category>
		<category><![CDATA[Unterhalt]]></category>

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		<description><![CDATA[Häufig kommt es vor, dass Bewohner eines Pflegeheimes die monatlich anfallenden Heimkosten nicht von ihrer Rente und dem Zuschuss der Pflegekasse begleichen können. In solchen Fällen springt das Sozialamt ein und übernimmt den fehlenden Teil der Kosten. Dabei ist es üblich, dass das Sozialamt prüft, ob Kinder in der Lage sind, mit ihrem Einkommen einen Beitrag zu den Heimkosten zu leisten.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Betreuung durch die Kinder wird angerechnet</strong></p>
<p>Häufig kommt es vor, dass Bewohner eines Pflegeheimes die monatlich anfallenden Heimkosten nicht von ihrer Rente und dem Zuschuss der Pflegekasse begleichen können. In solchen Fällen springt das Sozialamt ein und übernimmt den fehlenden Teil der Kosten. Dabei ist es üblich, dass das Sozialamt prüft, ob Kinder in der Lage sind, mit ihrem Einkommen einen Beitrag zu den Heimkosten zu leisten.</p>
<p>Das Oberlandesgericht Oldenburg hat jetzt entschieden, dass bei andauernder Pflege durch Kinder, diese keinen Unterhalt für ihre Eltern zahlen müssen (Az.: 14 UF 134/09 vom 20. Januar 2010).<br />
Dem war vorausgegangen, dass das Amtsgericht einer Klage des Sozialamtes stattgegeben hatte, dass die Tochter einer 95-jährigen Heimbewohnerin einen Teil der Kosten decken sollte.</p>
<p>Nach Ansicht des Oberlandesgerichtes ist dies nicht der Fall:  Die Tochter betreue und versorge ihre Mutter täglich für mehrere Stunden. &#8220;Durch die Übernahme der tatsächlichen Versorgung erfülle die Beklagte umfassend die von ihr zu erwartende Unterhaltspflicht&#8221;, heißt es in einer Mitteilung zur Begründung der Entscheidung.</p>
<p>Was müssen Kinder für ihre Eltern zahlen? Diese und viele weitere Fragen zu den Themen Sozialamt, Pflegeversicherung, Betreuungsrecht und Demenz beantwortet der Ratgeber „UMSORGT LEBEN – dafür haben Sie bezahlt: Ihr Recht auf Gesundheit und Geld“. Preis: 19,90 Euro, ab Februar im Buchhandel. ISBN: 978-3-9809760-4-6. Telefonische Vorbestellung (zzgl. 3,50 Euro Versandkosten): 040/600 898 40.</p>
<p>Weitere Informationen und Bestellung: <a title="Zur Internetseite www.umsorgt-wohnen.de" href="http://www.umsorgt-wohnen.de/ger/Produkte/Neuer-Ratgeber" target="_blank">www.umsorgt-wohnen.de</a></p>
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		<title>Ihr Recht auf Gesundheit und Geld</title>
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		<pubDate>Tue, 17 Nov 2009 14:33:49 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Umsorgt wohnen</dc:creator>
				<category><![CDATA[Geld]]></category>
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		<description><![CDATA[Buchtipp: Umsorgt leben Dafür haben Sie bezahlt: Ihr Recht auf Gesundheit und Geld Wer krank und pflegebedürftig wird, hat plötzlich Kosten zu tragen, die sich im Laufe eines Monats auf mehrere Hundert Euro summieren können. Plötzlich ist jeden Monat der Eigenanteil für einen Pflegedienst oder ein Altenheim aufzubringen. Viele Menschen sind nicht in der Lage, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Buchtipp: Umsorgt leben<br />
Dafür haben Sie bezahlt: Ihr Recht auf Gesundheit und Geld</strong></p>
<p><a title="Umsorgt leben  Dafür haben Sie bezahlt: Ihr Recht auf Gesundheit und Geld" href="http://www.blog-umsorgt-wohnen.de/wp-content/uploads/2009/11/Umsorgt-leben_g.jpg"><img class="size-full wp-image-171 alignleft" title="Umsorgt leben  Dafür haben Sie bezahlt: Ihr Recht auf Gesundheit und Geld" src="http://www.blog-umsorgt-wohnen.de/wp-content/uploads/2009/11/Umsorgt-leben.jpg" alt="Umsorgt-leben" width="135" height="167" /></a></p>
<p>Wer krank und pflegebedürftig wird, hat plötzlich Kosten zu tragen, die sich im Laufe eines Monats auf mehrere Hundert Euro summieren können. Plötzlich ist jeden Monat der Eigenanteil für einen Pflegedienst oder ein Altenheim aufzubringen. Viele Menschen sind nicht in der Lage, diese Summen zu zahlen. Denken wir nur an die Mitbürger, die mit ihrer Rente in Höhe der Grundsicherung gerade so hinkommen und kaum Ersparnisse haben. In diesen Fällen springt der Staat für seine Bürger ein, denn in unserer Gesellschaft soll jeder bestmöglich versorgt werden. Der Gang zum Sozialamt bleibt den Betroffenen allerdings nicht erspart, sie müssen ihr Einkommen und Vermögen offenlegen. Auch bei den Kindern wird geprüft, ob von ihnen Geld zurückgefordert werden kann. Viele besorgte Senioren fragen sich nun: Was müssen Kinder für ihre Eltern zahlen? Diese und andere Fragen zum Thema Leben im Alter beantwortet der neue Ratgeber von Umsorgt wohnen der im Februar 2010 erscheint. Aufgrund der zahlreichen Vorbestellungen können Sie sich schon jetzt Ihr Exemplar bei uns sichern.</p>
<p><a title="Zum Online-Shop" href="http://www.umsorgt-wohnen.de/ger/Shop2" target="_blank">Zum Online-Shop von Umsorgt wohnen</a></p>
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