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	<title>Umsorgt wohnen Blog &#187; Sozialgericht</title>
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	<description>Informationen rund um das Leben im Alter</description>
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		<title>Urteil zur Unterhaltspflicht</title>
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		<pubDate>Fri, 22 Jan 2010 09:58:08 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Umsorgt wohnen</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht und Gesetz]]></category>
		<category><![CDATA[Sozialgericht]]></category>
		<category><![CDATA[Umsorgt leben]]></category>
		<category><![CDATA[Unterhalt]]></category>

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		<description><![CDATA[Häufig kommt es vor, dass Bewohner eines Pflegeheimes die monatlich anfallenden Heimkosten nicht von ihrer Rente und dem Zuschuss der Pflegekasse begleichen können. In solchen Fällen springt das Sozialamt ein und übernimmt den fehlenden Teil der Kosten. Dabei ist es üblich, dass das Sozialamt prüft, ob Kinder in der Lage sind, mit ihrem Einkommen einen Beitrag zu den Heimkosten zu leisten.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Betreuung durch die Kinder wird angerechnet</strong></p>
<p>Häufig kommt es vor, dass Bewohner eines Pflegeheimes die monatlich anfallenden Heimkosten nicht von ihrer Rente und dem Zuschuss der Pflegekasse begleichen können. In solchen Fällen springt das Sozialamt ein und übernimmt den fehlenden Teil der Kosten. Dabei ist es üblich, dass das Sozialamt prüft, ob Kinder in der Lage sind, mit ihrem Einkommen einen Beitrag zu den Heimkosten zu leisten.</p>
<p>Das Oberlandesgericht Oldenburg hat jetzt entschieden, dass bei andauernder Pflege durch Kinder, diese keinen Unterhalt für ihre Eltern zahlen müssen (Az.: 14 UF 134/09 vom 20. Januar 2010).<br />
Dem war vorausgegangen, dass das Amtsgericht einer Klage des Sozialamtes stattgegeben hatte, dass die Tochter einer 95-jährigen Heimbewohnerin einen Teil der Kosten decken sollte.</p>
<p>Nach Ansicht des Oberlandesgerichtes ist dies nicht der Fall:  Die Tochter betreue und versorge ihre Mutter täglich für mehrere Stunden. &#8220;Durch die Übernahme der tatsächlichen Versorgung erfülle die Beklagte umfassend die von ihr zu erwartende Unterhaltspflicht&#8221;, heißt es in einer Mitteilung zur Begründung der Entscheidung.</p>
<p>Was müssen Kinder für ihre Eltern zahlen? Diese und viele weitere Fragen zu den Themen Sozialamt, Pflegeversicherung, Betreuungsrecht und Demenz beantwortet der Ratgeber „UMSORGT LEBEN – dafür haben Sie bezahlt: Ihr Recht auf Gesundheit und Geld“. Preis: 19,90 Euro, ab Februar im Buchhandel. ISBN: 978-3-9809760-4-6. Telefonische Vorbestellung (zzgl. 3,50 Euro Versandkosten): 040/600 898 40.</p>
<p>Weitere Informationen und Bestellung: <a title="Zur Internetseite www.umsorgt-wohnen.de" href="http://www.umsorgt-wohnen.de/ger/Produkte/Neuer-Ratgeber" target="_blank">www.umsorgt-wohnen.de</a></p>
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		<title>Sozialgericht stoppt Heimnotenveröffentlichung</title>
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		<pubDate>Tue, 12 Jan 2010 13:33:55 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Umsorgt wohnen</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht und Gesetz]]></category>
		<category><![CDATA[MDK]]></category>
		<category><![CDATA[Sozialgericht]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) veröffentlicht seit Kurzem Noten für Altenheime. Das erste Altenheim hat jetzt über einen Eilantrag beim Sozialgericht Dessau-Roßlach (AZ.: S 3 P90/09 ER, vom 4. Januar 2010) die Veröffentlichung seiner Noten gerichtlich verbieten lassen.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) veröffentlicht seit Kurzem Noten für Altenheime. Das erste Altenheim hat jetzt über einen Eilantrag beim Sozialgericht Dessau-Roßlach (AZ.: S 3 P90/09 ER, vom 4. Januar 2010) die Veröffentlichung seiner Noten gerichtlich verbieten lassen. Nach diesem bundesweit ersten Beschluss eines Sozialgerichts über den Eilantrag eines geprüften Pflegeheims kann der Ruf einer Pflegeeinrichtung erheblichen Schaden nehmen, wenn Pflegekassen einen fehlerhaften Transparenzbericht im Internet veröffentlichen. Allein dieser mögliche Schaden führe dazu, dass die Landesverbände der Pflegekassen den Bericht nicht veröffentlichen dürften, ehe in einem Hauptsachverfahren geklärt ist, ob er tatsächlich Fehler enthält.<em><br />
</em></p>
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