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	<title>Umsorgt wohnen Blog &#187; Sachleistungen</title>
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	<description>Informationen rund um das Leben im Alter</description>
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		<title>Höhere Zuschüsse von Pflegekassen</title>
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		<pubDate>Wed, 25 Nov 2009 08:51:38 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Umsorgt wohnen</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht und Gesetz]]></category>
		<category><![CDATA[Geldleistungen]]></category>
		<category><![CDATA[Heimgesetz]]></category>
		<category><![CDATA[Pflegegeld]]></category>
		<category><![CDATA[Sachleistungen]]></category>

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		<description><![CDATA[Ab dem 1. Januar 2010 gibt es für Pflegebedürftige höhere Zuschüsse für die Pflegekosten. Während sich bei der vollstationären Pflege nur in der Pflegestufe 3 die monatlichen Zuschüsse auf 1.510 Euro (in Härtefällen 1.825 Euro) erhöhen, gibt es bei Sachleistungen (häusliche Pflege und teilstationäre Pflege) und beim Pflegegeld in allen Stufen mehr Geld von der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ab dem 1. Januar 2010 gibt es für Pflegebedürftige höhere Zuschüsse für die Pflegekosten. Während sich bei der vollstationären Pflege nur in der Pflegestufe 3 die monatlichen Zuschüsse auf 1.510 Euro (in Härtefällen 1.825 Euro) erhöhen, gibt es bei Sachleistungen (häusliche Pflege und teilstationäre Pflege) und beim Pflegegeld in allen Stufen mehr Geld von der Pflegekasse.</p>
<p><strong>Sachleistungen:</strong><br />
Pflegestufe 1: 440 Euro<br />
Pflegestufe 2: 1.040 Euro<br />
Pflegestufe 3: 1.510 Euro (Härtefälle 1.918 Euro)</p>
<p><strong>Pflegegeld:</strong><br />
Pflegestufe 1: 225 Euro<br />
Pflegestufe 2: 430 Euro<br />
Pflegestufe 3: 685 Euro</p>
<p>Für 2012 ist eine weitere Erhöhung der Zuschüsse beschlossen worden. Weitere Informationen zum Thema Pflegekasse finden Sie auf <a title="Mehr zum Thema Pflegekasse" href="http://www.umsorgt-wohnen.de/index.php/ger/Pflegekasse" target="_blank">www.umsorgt-wohnen.de</a>.</p>
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		<title>Leserfragen: Pflege im Ausland</title>
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		<pubDate>Thu, 05 Nov 2009 14:35:27 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Umsorgt wohnen</dc:creator>
				<category><![CDATA[Leserfragen]]></category>
		<category><![CDATA[Pflege]]></category>
		<category><![CDATA[Geldleistungen]]></category>
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		<description><![CDATA[Ich bin 86 Jahre alt und möchte, falls ich pflegebedürftig werde, zu meiner Tochter nach Italien ziehen. Ich habe nun jahrelang in die Pflegeversicherung eingezahlt. Kann ich diesen Anspruch beim Wohnortwechsel ins Ausland „mitnehmen“? Die Mitgliedschaft in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) oder die freiwillige Mitgliedschaft in einer deutschen Krankenkasse bleibt bei einem Wechsel des [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Ich bin 86 Jahre alt und möchte, falls ich pflegebedürftig werde, zu meiner Tochter nach Italien ziehen. Ich habe nun jahrelang in die Pflegeversicherung eingezahlt. Kann ich diesen Anspruch beim Wohnortwechsel ins Ausland „mitnehmen“?</p></blockquote>
<p>Die Mitgliedschaft in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) oder die freiwillige Mitgliedschaft in einer deutschen Krankenkasse bleibt bei einem Wechsel des Wohnortes in einen EWR-Staat (Europäischer Wirtschaftsraum) bestehen. Dies gilt nur, wenn Sie nur eine Rente von der deutschen Rentenversicherung erhalten und im neuen Wohnort keinen eigenen Leistungsanspruch, z.B. aufgrund einer Beschäftigung haben.</p>
<p>Bei den Leistungen ist jedoch zwischen Sachleistungen der Krankenkasse und Geldleistungen der Pflegeversicherung zu unterscheiden. Der Versicherte muss sich zwischen beiden Leistungsformen entscheiden, eine Kombination wie in Deutschland gibt es nicht.</p>
<p><strong>Sachleistungen</strong><br />
Welche Sachleistungen Sie im Einzelnen erhalten können, in welchem Umfang und für welchen Zeitraum, richtet sich nach dem Recht des neuen Wohnstaats.</p>
<p><strong>Geldleistungen</strong><br />
Es besteht die Möglichkeit, Pflegegeld der deutschen Pflegeversicherung zu beantragen. Sie bekommen dann die Geldleistungen direkt überwiesen.</p>
<p>Sollten Sie sich für Sachleistungen entscheiden, müssen Sie sich an Ihre Krankenversicherung wenden. Von dieser erhalten Sie dann einen Anspruchsnachweis (E 121), der bei dem für Ihren Wohnort im Ausland zuständigen Krankenversicherungsträger vorgelegt werden muss.</p>
<p>Überprüfen Sie also vor einen Wohnortwechsel genau, welche Leistungen für Sie günstiger sind. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse.</p>
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