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	<title>Umsorgt wohnen Blog &#187; Heimgesetz</title>
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	<description>Informationen rund um das Leben im Alter</description>
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		<title>Höhere Zuschüsse von Pflegekassen</title>
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		<pubDate>Wed, 25 Nov 2009 08:51:38 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Umsorgt wohnen</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht und Gesetz]]></category>
		<category><![CDATA[Geldleistungen]]></category>
		<category><![CDATA[Heimgesetz]]></category>
		<category><![CDATA[Pflegegeld]]></category>
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		<description><![CDATA[Ab dem 1. Januar 2010 gibt es für Pflegebedürftige höhere Zuschüsse für die Pflegekosten. Während sich bei der vollstationären Pflege nur in der Pflegestufe 3 die monatlichen Zuschüsse auf 1.510 Euro (in Härtefällen 1.825 Euro) erhöhen, gibt es bei Sachleistungen (häusliche Pflege und teilstationäre Pflege) und beim Pflegegeld in allen Stufen mehr Geld von der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ab dem 1. Januar 2010 gibt es für Pflegebedürftige höhere Zuschüsse für die Pflegekosten. Während sich bei der vollstationären Pflege nur in der Pflegestufe 3 die monatlichen Zuschüsse auf 1.510 Euro (in Härtefällen 1.825 Euro) erhöhen, gibt es bei Sachleistungen (häusliche Pflege und teilstationäre Pflege) und beim Pflegegeld in allen Stufen mehr Geld von der Pflegekasse.</p>
<p><strong>Sachleistungen:</strong><br />
Pflegestufe 1: 440 Euro<br />
Pflegestufe 2: 1.040 Euro<br />
Pflegestufe 3: 1.510 Euro (Härtefälle 1.918 Euro)</p>
<p><strong>Pflegegeld:</strong><br />
Pflegestufe 1: 225 Euro<br />
Pflegestufe 2: 430 Euro<br />
Pflegestufe 3: 685 Euro</p>
<p>Für 2012 ist eine weitere Erhöhung der Zuschüsse beschlossen worden. Weitere Informationen zum Thema Pflegekasse finden Sie auf <a title="Mehr zum Thema Pflegekasse" href="http://www.umsorgt-wohnen.de/index.php/ger/Pflegekasse" target="_blank">www.umsorgt-wohnen.de</a>.</p>
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		<title>Neue Gesetze ab 1. Oktober 2009</title>
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		<pubDate>Thu, 01 Oct 2009 15:15:22 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Umsorgt wohnen</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht und Gesetz]]></category>
		<category><![CDATA[Gesetze]]></category>
		<category><![CDATA[Heimgesetz]]></category>

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		<description><![CDATA[Seit dem 1. Oktober 2009 gibt es wieder einige neue Gesetze, darunter auch das Gesetz zur Neuregelung der zivilrechtlichen Vorschriften des Heimgesetzes. Das Gesetz sieht klare Regelungen für Verträge über Wohnraum mit Pflege- oder Betreuungsleistungen vor: Die Verbraucher haben künftig vor Vertragsabschluss Anspruch auf schriftliche und leicht verständliche Informationen über Leistungen, Entgelte und das Ergebnis [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Seit dem 1. Oktober 2009 gibt es wieder einige neue Gesetze, darunter auch das Gesetz zur Neuregelung der zivilrechtlichen Vorschriften des Heimgesetzes.<br />
Das Gesetz sieht klare Regelungen für Verträge über Wohnraum mit Pflege- oder Betreuungsleistungen vor:</p>
<ul>
<li>Die Verbraucher haben künftig vor Vertragsabschluss Anspruch auf schriftliche und leicht verständliche Informationen über Leistungen, Entgelte und das Ergebnis von Qualitätsprüfungen.</li>
<li>Die Verträge werden grundsätzlich schriftlich abgeschlossen und auf unbestimmte Zeit. Für Kurzzeitpflege ist eine Befristung möglich. </li>
<li>Eine Vertragskündigung ist für die Unternehmen nur aus wichtigem Grund möglich. Die Verbraucher können dagegen jederzeit kurzfristig aus den Verträgen aussteigen.</li>
<li>Das vereinbarte Entgelt muss angemessen sein. Erbringt das Unternehmen eine Leistung nicht oder nicht wie vereinbart, können die Verbraucher das Entgelt entsprechend kürzen. Ändert sich der Pflege- oder Betreuungsbedarf, besteht Anspruch auf eine Anpassung des Vertrages.</li>
</ul>
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