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	<title>Umsorgt wohnen Blog &#187; Betreuungsverfügung</title>
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	<description>Informationen rund um das Leben im Alter</description>
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		<title>Buchtipp zum Patiententestament sowie  zur Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung</title>
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		<pubDate>Mon, 28 Jun 2010 08:42:37 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Umsorgt wohnen</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht und Gesetz]]></category>
		<category><![CDATA[Betreuungsverfügung]]></category>
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		<description><![CDATA[Am vergangenen Freitag (25. Juni 2010) hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass der Wille des Patienten zu respektieren ist. Im vorliegenden Fall ging es darum, dass die künstliche Ernährung einer Altenheimbewohnerin von der Tochter beendet worden ist.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Am vergangenen Freitag (25. Juni 2010) hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass der Wille des Patienten zu respektieren ist. Im vorliegenden Fall ging es darum, dass die künstliche Ernährung einer Altenheimbewohnerin von der Tochter beendet worden ist. Viele Verbraucher fragen sich nun: Was kann ich heute tun, falls ich einmal in so eine Situation komme? Die Menschen wollen im Vorwege festlegen, was mit Ihnen im Notfall passieren und wer dann für sie sorgen soll. Hilfreich ist dazu der brandneue Ratgeber „Umsorgt leben – Dafür haben Sie bezahlt: Ihr Recht auf Gesundheit und Geld“: In diesem Buch werden exemplarisch die wichtigsten Fragen zum Patiententestament nach den neuesten gesetzlichen Regelungen beantwortet. Außerdem berichtet ein Vormundschaftsrichter, wie im Fall einer Betreuung beim Gericht verfahren wird, und was in einer Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung stehen sollte.</p>
<p>Der Ratgeber UMSORGT LEBEN (ISBN 978-3-9809760-4-6) hat 248 Seiten, 131 Fotos und ist für 19,90 Euro im Buchhandel erhältlich.</p>
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		<title>Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung. Was ist besser?</title>
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		<pubDate>Fri, 20 Nov 2009 09:55:40 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Umsorgt wohnen</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Betreuungsverfügung]]></category>
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		<description><![CDATA[Marga O. ist sich nicht sicher, ob sie ihrem Neffen voll und ganz vertrauen kann. Die 89-Jährige hat bereits sein Angebot ausgeschlagen, ihm das Ersparte komplett anzuvertrauen, um es zu verwalten: „Um das Finanzielle kümmere ich mich lieber selbst! Aber was ist, wenn ich dazu nicht mehr in der Lage bin?“ Margo O. kann zwischen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Marga O. ist sich nicht sicher, ob sie ihrem Neffen voll und ganz vertrauen kann. Die 89-Jährige hat bereits sein Angebot ausgeschlagen, ihm das Ersparte komplett anzuvertrauen, um es zu verwalten: „Um das Finanzielle kümmere ich mich lieber selbst! Aber was ist, wenn ich dazu nicht mehr in der Lage bin?“</p>
<div id="attachment_196" class="wp-caption alignleft" style="width: 190px"><a title="Vormundschaftsrichter Alfons Goritzka betont, dass absolutes Vertrauen notwendig ist, um General-, Konto- oder Vorsorgevollmachten zu erteilen." href="http://www.blog-umsorgt-wohnen.de/wp-content/uploads/2009/11/goritzka.jpg"><img class="size-full wp-image-196" title="Alfons Goritzka" src="http://www.blog-umsorgt-wohnen.de/wp-content/uploads/2009/11/goritzka.jpg" alt="Alfons Goritzka" width="180" height="135" /></a><p class="wp-caption-text">Vormundschaftsrichter Alfons Goritzka betont, dass absolutes Vertrauen notwendig ist, um General-, Konto- oder Vorsorgevollmachten zu erteilen. </p></div>
<p>Margo O. kann zwischen zwei Vorsorgedokumenten wählen. In der Vorsorgevollmacht kann eine Person genannt werden, die mein absolutes Vertrauen genießt. Dieser Freund oder Familienangehörige kann dann in meinem Sinne handeln. Allerdings werden von zahlreichen Banken die Vorsorgevollmachten nicht akzeptiert, parallel sollten daher Kontovollmachten erteilt werden. Falls im Ernstfall Grundstücke oder Immobilien verkauft werden müssen, sollte die Vorsorgevollmacht notariell beurkundet sein. Das Vormundschaftsgericht bleibt außen vor.</p>
<p>In der Betreuungsverfügung kann ebenfalls der Name einer vertrauenswürdigen Person stehen. Im Betreuungsfall entscheidet dann das Vormundschaftsgericht und setzt diesen Angehörigen als Betreuer ein. „Nur in begründeten Ausnahmefällen können wir diesen Wunsch ablehnen“, erläutert Vormundschaftsrichter Alfons Goritzka. Außerdem muss der Angehörige in diesem Fall dem Gericht gegenüber Rechenschaft über seine Tätigkeit ablegen.</p>
<p>Alle wichtigen Fragen rund um Recht, Geld und Gesundheit werden im neuen Ratgeber <a title="Ratgeber Umsorgt leben - Dafür haben Sie bezahlt: Ihr Recht auf Gesundheit und Geld" href="http://www.blog-umsorgt-wohnen.de/index.php/2009/11/ihr-recht-auf-gesundheit-und-geld/" target="_self">UMSORGT LEBEN</a> beantwortet. Haben Sie Fragen? Dann schreiben Sie uns (<a title="Kontaktformular Ihre Fragen" href="http://www.blog-umsorgt-wohnen.de/index.php/ihre-fragen/" target="_self">zum Kontaktformular</a>). Wir werden Ihre Fragen hier im Blog beantworten.</p>
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