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	<title>Umsorgt wohnen Blog &#187; Leserfragen</title>
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	<description>Informationen rund um das Leben im Alter</description>
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		<title>Leserfrage: Pflege im Auslandsurlaub</title>
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		<pubDate>Thu, 12 Nov 2009 13:01:27 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Umsorgt wohnen</dc:creator>
				<category><![CDATA[Leserfragen]]></category>
		<category><![CDATA[Pflege]]></category>

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		<description><![CDATA[Wir möchten nächstes Jahr länger ins Ausland fahren. Welche Leistungen gibt es in solchen Fällen von der Pflegekasse? Bei einem Auslandsaufenthalt bis zu sechs Wochen pro Kalenderjahr werden die Leistungen der Pflegekasse weitergewährt. Dabei ist es unwichtig, ob Sie sich im europäischen Ausland oder Übersee aufhalten. Sie können alle Leistungen, also Pflegegeld, Sachleistungen oder Kombinationsleistungen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Wir möchten nächstes Jahr länger ins Ausland fahren. Welche Leistungen gibt es in solchen Fällen von der Pflegekasse?</p></blockquote>
<p>Bei einem Auslandsaufenthalt bis zu sechs Wochen pro Kalenderjahr werden die Leistungen der Pflegekasse weitergewährt. Dabei ist es unwichtig, ob Sie sich im europäischen Ausland oder Übersee aufhalten. Sie können alle Leistungen, also Pflegegeld, Sachleistungen oder Kombinationsleistungen beanspruchen.<br />
Bei Inanspruchnahme von Sachleistungen ist zu beachten, dass Sie von einer Pflegekraft begleitet werden müssen, die bei einem Pflegedienst angestellt ist oder ein Vertragsverhältnis mit der Pflegekasse hat.</p>
<p>Bei einem Auslandsaufenthalt von über sechs Wochen besteht ein Leistungsanspruch in Europa nur dann, wenn eine entsprechende Regelung zwischen den Staaten besteht. Laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshof  fallen Geldleistungen aus der Pflegeversicherung unter die EU-Verordnung 1408/71, die den Export von Sozialleistungen beschreibt. Wenn man im Gastland allerdings die dort üblichen Sachleistungen in Anspruch nimmt, dann wird kein Pflegegeld mehr von der deutschen Pflegekasse bezahlt. Das liegt daran, dass die EU-Verordnung explizit zwischen Geld- und Sachleistungen unterscheidet und eine Kombination nicht zulässt.</p>
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		<title>Leserfragen: Pflege im Ausland</title>
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		<pubDate>Thu, 05 Nov 2009 14:35:27 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Umsorgt wohnen</dc:creator>
				<category><![CDATA[Leserfragen]]></category>
		<category><![CDATA[Pflege]]></category>
		<category><![CDATA[Geldleistungen]]></category>
		<category><![CDATA[Sachleistungen]]></category>

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		<description><![CDATA[Ich bin 86 Jahre alt und möchte, falls ich pflegebedürftig werde, zu meiner Tochter nach Italien ziehen. Ich habe nun jahrelang in die Pflegeversicherung eingezahlt. Kann ich diesen Anspruch beim Wohnortwechsel ins Ausland „mitnehmen“? Die Mitgliedschaft in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) oder die freiwillige Mitgliedschaft in einer deutschen Krankenkasse bleibt bei einem Wechsel des [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Ich bin 86 Jahre alt und möchte, falls ich pflegebedürftig werde, zu meiner Tochter nach Italien ziehen. Ich habe nun jahrelang in die Pflegeversicherung eingezahlt. Kann ich diesen Anspruch beim Wohnortwechsel ins Ausland „mitnehmen“?</p></blockquote>
<p>Die Mitgliedschaft in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) oder die freiwillige Mitgliedschaft in einer deutschen Krankenkasse bleibt bei einem Wechsel des Wohnortes in einen EWR-Staat (Europäischer Wirtschaftsraum) bestehen. Dies gilt nur, wenn Sie nur eine Rente von der deutschen Rentenversicherung erhalten und im neuen Wohnort keinen eigenen Leistungsanspruch, z.B. aufgrund einer Beschäftigung haben.</p>
<p>Bei den Leistungen ist jedoch zwischen Sachleistungen der Krankenkasse und Geldleistungen der Pflegeversicherung zu unterscheiden. Der Versicherte muss sich zwischen beiden Leistungsformen entscheiden, eine Kombination wie in Deutschland gibt es nicht.</p>
<p><strong>Sachleistungen</strong><br />
Welche Sachleistungen Sie im Einzelnen erhalten können, in welchem Umfang und für welchen Zeitraum, richtet sich nach dem Recht des neuen Wohnstaats.</p>
<p><strong>Geldleistungen</strong><br />
Es besteht die Möglichkeit, Pflegegeld der deutschen Pflegeversicherung zu beantragen. Sie bekommen dann die Geldleistungen direkt überwiesen.</p>
<p>Sollten Sie sich für Sachleistungen entscheiden, müssen Sie sich an Ihre Krankenversicherung wenden. Von dieser erhalten Sie dann einen Anspruchsnachweis (E 121), der bei dem für Ihren Wohnort im Ausland zuständigen Krankenversicherungsträger vorgelegt werden muss.</p>
<p>Überprüfen Sie also vor einen Wohnortwechsel genau, welche Leistungen für Sie günstiger sind. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse.</p>
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		<title>Leserfragen zur Pflege: Was müssen Kinder für ihre Eltern zahlen?</title>
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		<pubDate>Tue, 20 Oct 2009 12:36:09 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Umsorgt wohnen</dc:creator>
				<category><![CDATA[Leserfragen]]></category>
		<category><![CDATA[Pflege]]></category>
		<category><![CDATA[Selbstbehalt]]></category>
		<category><![CDATA[Sozialamt]]></category>

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		<description><![CDATA[Unsere Leser möchten sich auf das Alter vorbereiten. Immer wieder taucht die Frage nach der Finanzierbarkeit eines Altenheims auf. Ich habe große Sorgen bei dem Gedanken, dass ich vielleicht irgendwann ins Pflegeheim ziehen muss: Wie viel müssen meine Kinder dann dazuzahlen? Ich weiß, dass das Pflegeheim von meiner Rente und den Zuschüssen der Pflegekasse bezahlt [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Unsere Leser möchten sich auf das Alter vorbereiten. Immer wieder taucht die Frage nach der Finanzierbarkeit eines Altenheims auf.</p>
<blockquote><p>Ich habe große Sorgen bei dem Gedanken, dass ich vielleicht irgendwann ins Pflegeheim ziehen muss: Wie viel müssen meine Kinder dann dazuzahlen? Ich weiß, dass das Pflegeheim von meiner Rente und den Zuschüssen der Pflegekasse bezahlt werden muss. Aber wer zahlt den Rest, wenn das nicht reicht? Ich möchte nicht, dass meine beiden Söhne etwas zahlen müssen! <em>Uschi K. aus Hamburg</em></p></blockquote>
<p>Die Pflege im Heim oder durch einen ambulanten Dienst ist teuer. Gerade bei Senioren mit kleinem Geldbeutel kann es da zu einer Finanzierungslücke zwischen 500 und 1.000 Euro pro Monat kommen. In diesen Fällen springt das Sozialamt ein, prüft jedoch, ob die Kinder das Geld zurückzahlen können. Jedes Kind hat 1.400 Euro Selbstbehalt pro Monat. Bei verheirateten Kindern kann auch anders gerechnet werden, sofern es für sie günstiger ist: Es wird das monatliche Gesamteinkommen beider Partner zugrunde gelegt, dafür erhöht sich der Selbstbehalt für Ehepaare auf 2.450 Euro. Kinder mit geringem Einkommen müssen also nichts für die Pflege der Eltern bezahlen.</p>
<p>Alle wichtigen Fragen zur Sozialhilfe werden im neuen Ratgeber „UMSORGT LEBEN – Dafür haben Sie bezahlt. Ihr Recht auf Gesundheit und Geld“ beantwortet. Das Buch kostet 19,90 Euro und erscheint im Februar 2010 im Buchhandel.</p>
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