Urteil zur Unterhaltspflicht
Betreuung durch die Kinder wird angerechnet
Häufig kommt es vor, dass Bewohner eines Pflegeheimes die monatlich anfallenden Heimkosten nicht von ihrer Rente und dem Zuschuss der Pflegekasse begleichen können. In solchen Fällen springt das Sozialamt ein und übernimmt den fehlenden Teil der Kosten. Dabei ist es üblich, dass das Sozialamt prüft, ob Kinder in der Lage sind, mit ihrem Einkommen einen Beitrag zu den Heimkosten zu leisten.
Das Oberlandesgericht Oldenburg hat jetzt entschieden, dass bei andauernder Pflege durch Kinder, diese keinen Unterhalt für ihre Eltern zahlen müssen (Az.: 14 UF 134/09 vom 20. Januar 2010).
Dem war vorausgegangen, dass das Amtsgericht einer Klage des Sozialamtes stattgegeben hatte, dass die Tochter einer 95-jährigen Heimbewohnerin einen Teil der Kosten decken sollte.
Nach Ansicht des Oberlandesgerichtes ist dies nicht der Fall: Die Tochter betreue und versorge ihre Mutter täglich für mehrere Stunden. “Durch die Übernahme der tatsächlichen Versorgung erfülle die Beklagte umfassend die von ihr zu erwartende Unterhaltspflicht”, heißt es in einer Mitteilung zur Begründung der Entscheidung.
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22. Januar 2010 Keine Kommentare
Kategorie: Recht und Gesetz
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