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Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung. Was ist besser?


Marga O. ist sich nicht sicher, ob sie ihrem Neffen voll und ganz vertrauen kann. Die 89-Jährige hat bereits sein Angebot ausgeschlagen, ihm das Ersparte komplett anzuvertrauen, um es zu verwalten: „Um das Finanzielle kümmere ich mich lieber selbst! Aber was ist, wenn ich dazu nicht mehr in der Lage bin?“

Alfons Goritzka

Vormundschaftsrichter Alfons Goritzka betont, dass absolutes Vertrauen notwendig ist, um General-, Konto- oder Vorsorgevollmachten zu erteilen.

Margo O. kann zwischen zwei Vorsorgedokumenten wählen. In der Vorsorgevollmacht kann eine Person genannt werden, die mein absolutes Vertrauen genießt. Dieser Freund oder Familienangehörige kann dann in meinem Sinne handeln. Allerdings werden von zahlreichen Banken die Vorsorgevollmachten nicht akzeptiert, parallel sollten daher Kontovollmachten erteilt werden. Falls im Ernstfall Grundstücke oder Immobilien verkauft werden müssen, sollte die Vorsorgevollmacht notariell beurkundet sein. Das Vormundschaftsgericht bleibt außen vor.

In der Betreuungsverfügung kann ebenfalls der Name einer vertrauenswürdigen Person stehen. Im Betreuungsfall entscheidet dann das Vormundschaftsgericht und setzt diesen Angehörigen als Betreuer ein. „Nur in begründeten Ausnahmefällen können wir diesen Wunsch ablehnen“, erläutert Vormundschaftsrichter Alfons Goritzka. Außerdem muss der Angehörige in diesem Fall dem Gericht gegenüber Rechenschaft über seine Tätigkeit ablegen.

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20. November 2009   1 Kommentar
Kategorie: Recht und Gesetz

1 Kommentar

1 Harlenberg 23. März 2010

Während des Aufenthaltes in Krankenhäusern, wird immer wieder bei Einzelnen ein Betreuer bestellt, der mehr und mehr zur Last wird. Letztendlich wird von den Gerichten jeder Rechenschaftsbericht dieser Betreuer akzeptiert, obwohl sich meist alles in der Situation der Betreuten verschlechtert hat. Die Betreuung führt nicht in den Erfolg. Der Betroffene muss nun, obwohl er selbst meist in einer hilflosen Lage ist, den verhaltensauffälligen Betreuer beaufsichtigen, damit er keinen Unsinn macht. Eine schwierige und komplizierte Aufgabe, bei der niemand hilft. Es geht dabei um viel Geld, was der Betreuer sinnlos verschwendet. Wohlfahrtsverbände, wie die Kirchen helfen dabei nicht

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