Leserfragen: Pflege im Ausland
Ich bin 86 Jahre alt und möchte, falls ich pflegebedürftig werde, zu meiner Tochter nach Italien ziehen. Ich habe nun jahrelang in die Pflegeversicherung eingezahlt. Kann ich diesen Anspruch beim Wohnortwechsel ins Ausland „mitnehmen“?
Die Mitgliedschaft in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) oder die freiwillige Mitgliedschaft in einer deutschen Krankenkasse bleibt bei einem Wechsel des Wohnortes in einen EWR-Staat (Europäischer Wirtschaftsraum) bestehen. Dies gilt nur, wenn Sie nur eine Rente von der deutschen Rentenversicherung erhalten und im neuen Wohnort keinen eigenen Leistungsanspruch, z.B. aufgrund einer Beschäftigung haben.
Bei den Leistungen ist jedoch zwischen Sachleistungen der Krankenkasse und Geldleistungen der Pflegeversicherung zu unterscheiden. Der Versicherte muss sich zwischen beiden Leistungsformen entscheiden, eine Kombination wie in Deutschland gibt es nicht.
Sachleistungen
Welche Sachleistungen Sie im Einzelnen erhalten können, in welchem Umfang und für welchen Zeitraum, richtet sich nach dem Recht des neuen Wohnstaats.
Geldleistungen
Es besteht die Möglichkeit, Pflegegeld der deutschen Pflegeversicherung zu beantragen. Sie bekommen dann die Geldleistungen direkt überwiesen.
Sollten Sie sich für Sachleistungen entscheiden, müssen Sie sich an Ihre Krankenversicherung wenden. Von dieser erhalten Sie dann einen Anspruchsnachweis (E 121), der bei dem für Ihren Wohnort im Ausland zuständigen Krankenversicherungsträger vorgelegt werden muss.
Überprüfen Sie also vor einen Wohnortwechsel genau, welche Leistungen für Sie günstiger sind. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse.
5. November 2009 2 Kommentare
Kategorie: Leserfragen » Pflege
2 Kommentare
Lieber Autor,
genau diese Informationen habe ich gesucht. Dank. Haben sie vielleicht auch Informationen dazu, wie es mit der Pflegeversicherung bei einen Urlaub ist. Wir möchten nächstes Jahr vielleicht länger ins Ausland fahren.
Danke für Ihre Hilfe.
K.Kruss
Hallo Herr Kruss,
vielen Dank für die Nachfrage. Ihre Antwort finden Sie hier: http://www.blog-umsorgt-wohnen.de/index.php/2009/11/leserfrage-pflege-im-auslandsurlaub/
Kommentar hinterlassen