Leserfrage: Pflege im Auslandsurlaub
Wir möchten nächstes Jahr länger ins Ausland fahren. Welche Leistungen gibt es in solchen Fällen von der Pflegekasse?
Bei einem Auslandsaufenthalt bis zu sechs Wochen pro Kalenderjahr werden die Leistungen der Pflegekasse weitergewährt. Dabei ist es unwichtig, ob Sie sich im europäischen Ausland oder Übersee aufhalten. Sie können alle Leistungen, also Pflegegeld, Sachleistungen oder Kombinationsleistungen beanspruchen.
Bei Inanspruchnahme von Sachleistungen ist zu beachten, dass Sie von einer Pflegekraft begleitet werden müssen, die bei einem Pflegedienst angestellt ist oder ein Vertragsverhältnis mit der Pflegekasse hat.
Bei einem Auslandsaufenthalt von über sechs Wochen besteht ein Leistungsanspruch in Europa nur dann, wenn eine entsprechende Regelung zwischen den Staaten besteht. Laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshof fallen Geldleistungen aus der Pflegeversicherung unter die EU-Verordnung 1408/71, die den Export von Sozialleistungen beschreibt. Wenn man im Gastland allerdings die dort üblichen Sachleistungen in Anspruch nimmt, dann wird kein Pflegegeld mehr von der deutschen Pflegekasse bezahlt. Das liegt daran, dass die EU-Verordnung explizit zwischen Geld- und Sachleistungen unterscheidet und eine Kombination nicht zulässt.
12. November 2009 Keine Kommentare
Kategorie: Leserfragen » Pflege
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