Höhere Zuschüsse von Pflegekassen
Ab dem 1. Januar 2010 gibt es für Pflegebedürftige höhere Zuschüsse für die Pflegekosten. Während sich bei der vollstationären Pflege nur in der Pflegestufe 3 die monatlichen Zuschüsse auf 1.510 Euro (in Härtefällen 1.825 Euro) erhöhen, gibt es bei Sachleistungen (häusliche Pflege und teilstationäre Pflege) und beim Pflegegeld in allen Stufen mehr Geld von der Pflegekasse.
Sachleistungen:
Pflegestufe 1: 440 Euro
Pflegestufe 2: 1.040 Euro
Pflegestufe 3: 1.510 Euro (Härtefälle 1.918 Euro)
Pflegegeld:
Pflegestufe 1: 225 Euro
Pflegestufe 2: 430 Euro
Pflegestufe 3: 685 Euro
Für 2012 ist eine weitere Erhöhung der Zuschüsse beschlossen worden. Weitere Informationen zum Thema Pflegekasse finden Sie auf www.umsorgt-wohnen.de.
25. November 2009 Keine Kommentare
Kategorie: Recht und Gesetz
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