Höhere Heimpreise ankündigen
Sollen die Bewohner eines Pflegeheims höhere Pflegepreise zahlen, müssen die Heimbetreiber die erwartete Preissteigerung vorher ankündigen. Sonst können die Heime die Preissteigerungen erst vier Wochen später verlangen. Dies beschloss das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil vom 29. Juli 2009. Die Vier-Wochen-Frist ist unverzichbar, denn die Bewohner und der Heimbeirat müssen die Erhöhung prüfen und die Bewohner rechtzeitig kündigen können.
(Az. 8 C 8.09)
4. November 2009 Keine Kommentare
Kategorie: Recht und Gesetz
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