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Neue Gesetze ab 1. Oktober 2009


Seit dem 1. Oktober 2009 gibt es wieder einige neue Gesetze, darunter auch das Gesetz zur Neuregelung der zivilrechtlichen Vorschriften des Heimgesetzes.
Das Gesetz sieht klare Regelungen für Verträge über Wohnraum mit Pflege- oder Betreuungsleistungen vor:

  • Die Verbraucher haben künftig vor Vertragsabschluss Anspruch auf schriftliche und leicht verständliche Informationen über Leistungen, Entgelte und das Ergebnis von Qualitätsprüfungen.
  • Die Verträge werden grundsätzlich schriftlich abgeschlossen und auf unbestimmte Zeit. Für Kurzzeitpflege ist eine Befristung möglich.
  • Eine Vertragskündigung ist für die Unternehmen nur aus wichtigem Grund möglich. Die Verbraucher können dagegen jederzeit kurzfristig aus den Verträgen aussteigen.
  • Das vereinbarte Entgelt muss angemessen sein. Erbringt das Unternehmen eine Leistung nicht oder nicht wie vereinbart, können die Verbraucher das Entgelt entsprechend kürzen. Ändert sich der Pflege- oder Betreuungsbedarf, besteht Anspruch auf eine Anpassung des Vertrages.

1. Oktober 2009   Keine Kommentare
Kategorie: Recht und Gesetz

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