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Wohnungsanpassung

Finanzielle Zuschüsse für den Umbau der Wohnung

Für den Umbau der Wohnung gibt es Zuschüsse der Pflegekasse und zinsgünstige Darlehn durch die KfW-Bank.

Wenn die körperliche Bewegungsfreiheit nachlässt, merkt man schnell, wie mühsam es sein kann, die Wohnung oder das eigene Haus noch voll zu nutzen. Es ist nicht mehr möglich, allein zu duschen, da der Einstieg in die Badewanne mittlerweile zu hoch geworden ist. Das Bad und das Schlafzimmer im ersten Stockwerk sind nur über eine Treppe zu erreichen, die man nicht mehr sicher herauf- und herunterkommt. Hier gilt es, Abhilfe zu schaffen. Zusätzliche Einbauten wie ein Treppenlift, die Umgestaltung des Badezimmers mit einer Dusche oder die Verlegung des Bads ins Erdgeschoss kosten viel Geld. Hierfür gibt es verschiedene Fördermaßnahmen.

Pflegekasse

Wenn eine Pflegestufe vorhanden ist, beteiligt sich die Pflegekasse an den Kosten. Unter Berücksichtigung einer angemessenen Eigenbeteiligung werden bis zu 2.557 Euro Zuschuss pro Maßnahme bezahlt. Der gleichzeitige Einbau eines Treppenlifts und der Umbau des Bads gelten als eine Maßnahme. Eine Baumaßnahme darf erst begonnen werden, wenn die Pflegekasse den Zuschuss bewilligt hat. Wer schon vorher mit dem Umbau anfängt, erhält im Nachhinein keinen Zuschuss.

Hilfreiche Internetadressen

www.online-wohn-beratung.de
www.nullbarriere.de
www.Kfw-foerderbank.de

Tipp

KfW-Förderbank-Programm Nr. 155

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau fördert den altersgerechten Umbau mit zinsgünstigen Krediten, um Bundesbürgern, unabhängig von Alter und Einschränkung, eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen. Dazu zählen alle Maßnahmen zur Barrierereduzierung in der Wohnung, im Wohngebäude und im Umfeld.

Privatpersonen oder Mieter mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters können 100 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit, beantragen. Auch hier gilt: Die Baumaßnahme darf erst beginnen, nachdem der Antrag genehmigt worden ist. Die Zinsen beginnen ab 2,07 Prozent per Anno. Ein Antrag auf Leistungen des KfW-Förderbank-Programms Nr. 155 erfolgt immer über die eigene Hausbank.


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