Steuerfreibetrag
Pflegende Angehörige können Steuern sparen
Wer Angehörige mit Pflegestufe III pflegt, dem steht ein pauschaler Steuerfreibetrag von jährlich € 924,-- zu.Pflegepersonen, die Familienangehörige zu Hause unentgeltlich pflegen, können einen jährlichen Steuerfreibetrag in Höhe von € 924 geltend machen, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind: Der Pflegebedürftige hat die Pflegestufe III erreicht oder im Schwerbehindertenausweis ist das Merkmal „H“ für hilflos notiert. Sind im Laufe des Jahres Ausgaben entstanden, die über der Steuerpauschale liegen, können alle Kosten alternativ als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung geltend gemacht werden.

