Gesetzliche Einzelheiten
Das Ziel ist die Unterstüzung der Familien
Wird bei Körperpflege, Ernährung oder Mobilität Unterstützung benötigt, sollte man einen Antrag auf Pflegeleistungen stellen.Die Pflegeversicherung soll mit ihren Leistungen vorrangig die
häusliche Pflege und damit die Pflegebereitschaft von Angehörigen und
Nachbarn unterstützen. Dies entspricht auch dem Wunsch der meisten
Betroffenen, möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung zu bleiben.
Außerdem haben Pflegebedürftige einen Anspruch auf Pflege in
vollstationären Einrichtungen wie Alten- und Pflegeheimen. Allerdings
wird vollstationäre Pflege nur nachrangig gewährt, wenn zum Beispiel häusliche Pflege nicht möglich ist.
Die Leistungen bei Pflegebedürftigkeit sind bei der Pflegekasse zu
beantragen. Der Medizinische Dienst der Krankenkassen erstellt bei
gesetzlich Versicherten daraufhin ein Gutachten und stellt fest, ob und
gegebenenfalls in welchem Umfang Pflegebedürftigkeit vorliegt. Bei
privat Pflegepflichtversicherten erfolgt dies durch die MEDICPROOF
Gesellschaft für medizinische Gutachten mbH in Köln.

