Familienpflegezeit
Wie man Beruf und Pflege miteinander vereinbaren kann
Wer seinen nahen Angehörigen zu Hause über längere Zeit pflegen will und berufstätig ist, kann mit seinem Arbeitgeber eine schriftliche Vereinbarung schließen, die das Einkommen bei reduzierter Arbeitszeit weitgehend sichert. Einen Rechtsanspruch auf FamiIn der Pflegephase kann für maximal 24 Monate die Arbeitszeit auf bis zu
15 Stunden pro Woche reduziert werden.
Wer zum Beispiel die Arbeitszeit seiner Vollzeitbeschäftigung halbiert, erhält in der Pflegephase weiterhin 75% seines Bruttoeinkommens. In der Nachpflegephase arbeitet man dann wieder Vollzeit und erhält weiterhin 75% vom Lohn, bis das Zeitkonto wieder ausgeglichen ist.
Für den Fall das der Arbeitnehmer während der Familienpflegezeit berufsunfähig wird oder stirbt, muss eine private Familienpflegezeitversicherung abgeschlossen werden, die dem Arbeitgeber vor einen Ausfall schützt.

