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Ersatzpflege

Die Nachbarin für maximal vier Wochen pflegen

Die Pflegekasse übernimmt den Verdienstausfall bis € 1.550,--, wenn die Pflegeperson nicht mit dem Pflegebedürftigen verwandt ist.

Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaubs, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens vier Wochen im Jahr.

Wenn die Ersatzpflege durch Pflegepersonen sichergestellt wird, die mit dem Pflegebedürftigen nicht bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert sind (zum Beispiel Urenkel, Neffe, Nichte, Ururenkel, Cousin und Cousine) und nicht mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben, übernimmt die Pflegekasse gegen Nachweis des Verdienstausfalls bis zu folgenden Höchstgrenzen die Pflegekosten.

   Pflegestufe I bis III
ab 01.1.2012  € 1.550,–


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