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Einkommenssteuer

Pflegebedürftige können Steuern sparen

In der Steuererklärung können Pflegekosten geltend gemacht werden. Auch ein Behindertenausweis spart Steuern.

Wenn die gewährten Geld- oder Sachleistungen die Kosten der Pflege nicht decken, können die Mehrausgaben für die Pflege in der Steuererklärung geltend gemacht werden.

Auf Antrag ermäßigt sich die Einkommensteuer um 20 %, maximal um € 1.200 jährlich. Die erhaltenen Geldleistungen zählen steuerlich nicht mit zum Einkommen.

Tpp: Der Pflegebedürftige kann bei seinem Versorgungsamt einen Antrag auf Schwerbehinderung stellen. Je nach Höhe des Grades der Behinderung erhält er zusätzlich noch einen weiteren Pauschbetrag, der die Einkommensteuer mindert.


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